Arbeitsrecht: Krank zur Arbeit? Was geht, was geht nicht

Kranke Frau liegt im Bett Bei Krankheit muss man nicht zwangsläufig
im Bett liegen!

Wie sind meine Rechte bei Urlaub und Krankheit?

Wer krank ist, darf nicht in den Urlaub fahren. Schließlich soll man sich für die Genesung förderlich verhalten. In einem Präzedenzfall war einem Arbeitnehmer gekündigt worden, da er trotz Krankschreibung in den Skiurlaub gefahren war und sich dort auch noch das Bein gebrochen hatte. Wer allerdings im Urlaub krank wird, hat Glück im Unglück, denn auch dort kann man sich krankschreiben lassen. So können die kranken Tage sogar dem Jahresurlaub wieder gutgeschrieben werden. Allerdings ist das nur möglich, wenn man sich die Krankheit vom Arzt bescheinigen lässt und das Attest sofort an den Arbeitgeber schickt.

Darf mein Chef mir wegen Krankheit kündigen?

Wer nur gelegentlich krank ist, muss keine Angst haben, dass er deshalb gefeuert wird. Schließlich hat der Chef ja mehr davon, wenn sich der Angestellte zwei Tage zu Hause auskuriert, als wenn er zur Arbeit kommt und die ganze Abteilung ansteckt. Bis zu sechs Wochen wird der Lohn im Krankheitsfall ganz normal weiter gezahlt. Leidet man allerdings unter einer chronischen Krankheit oder fällt wegen der gleichen Erkrankung in zwei aufeinander folgenden Jahren mehr als sechs Wochen am Stück aus, kann der Job gefährdet sein. Ausschlaggebend ist hier jedoch die Prognose des Arztes. Nur wenn dieser keine baldige Besserung der Erkrankung voraussagt, besteht ein Kündigungsgrund. Auch dann hat der Arbeitgeber aber eine so genannte Eingliederungspflicht. Das heißt, dass er sich zuerst Bemühen muss, eine Lösung für den Arbeitsausfall – zum Beispiel durch Umschichten der Arbeit – zu finden. Erst dann droht eine Kündigung.

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5 Kommentare
von: JaggixD, am: 29.06.2009, 13:06h

sehr interessant, danke! =)

von: XuXu88, am: 4.07.2009, 18:06h

manches davon wusste ich noch gar nicht

von: Marla08, am: 29.07.2009, 10:27h

sehr informativer Artikel!!

von: MausHBS, am: 19.08.2009, 15:04h

Gut zu wissen

von: Elementarteil, am: 24.11.2009, 12:59h

ja sehr gut zu wissen! ich war erst vor kurzem krankgeschrieben und ich habe natürlich auch sofort gleich vor arbeitsbeginn bescheid gegeben :)

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