Arbeitsrecht: Krank zur Arbeit? Was geht, was geht nicht

Eine Gesch���¤ftsfrau sitzt krank am Arbeitsplatz Krank auf der Arbeit - muss das sein?

Im Angesicht der Wirtschaftskrise gehen immer mehr Deutsche krank zur Arbeit. Die Zahl der Krankmeldungen war im ersten Quartal so gering wie seit 20 Jahren nicht mehr – nur 1,8 Tage fehlten die Arbeitnehmer im Durchschnitt. Das hängt nicht nur mit der Angst um den Job zusammen, viele kennen auch ihre Rechte und Pflichten nicht.


Wann darf ich mich krank melden?

Die Frage, ab wann eine Krankmeldung gerechtfertigt ist, ist gar nicht so leicht zu beantworten. So ist eine heisere Sängerin ganz sicher arbeitsunfähig, bei einem Bürojob sieht das aber schon anders aus. Als Faustregel gilt deshalb, dass man sich krankmelden kann, wenn man sich selbst nicht in der Lage sieht, die eigene Arbeit auszuführen. Wenn man sich dazu entschlossen hat, den Tag zu Hause zu bleiben, muss der Arbeitgeber allerdings möglichst schnell informiert werden – das heißt noch vor Arbeitsbeginn, so dass die Arbeit umgeschichtet werden kann.

Brauche ich einen „gelben Schein“?

Gesetzlich muss man die vom Arzt ausgestellte Krankmeldung erst ab dem vierten Krankheitstag vorlegen. Je nach Vertrag und Arbeitgeber kann es jedoch sein, dass man schon ab dem ersten Tag das offizielle Attest vom Arzt braucht. Wenn es sich nicht um eine kurzfristige Arbeitsunfähigkeit, zum Beispiel bei einem Migräneanfall, handelt, ist es sowieso sinnvoll, möglichst schnell zum Arzt gehen. Der kann einem dann auch gleich sagen, wie man sich während der Genesungsphase zu verhalten hat.

Darf ich mich außerhalb der Wohnung aufhalten, wenn ich krank gemeldet bin?

Diese Frage klärt man am besten zusammen mit dem Arzt ab. Generell gilt, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, alles dafür zu tun, dass er möglichst bald wieder gesund wird. Hat der Arzt also absolute Bettruhe verordnet, sollte man sich besser nicht beim Shoppingbummel erwischen lassen. Ist das nicht der Fall, kann ein kleiner Spaziergang im Park hingegen vielleicht sogar förderlich sein. Hier muss man keine Angst haben, vom Chef oder den Kollegen erwischt zu werden. Genauso braucht man sich keine Sorgen machen, wenn man schnell einige Besorgungen im Supermarkt macht – auch ein Kranker muss schließlich essen. Allerdings sollte man sich besser nicht dabei sehen lassen, wie man dem Nachbarn beim Umzug hilft oder Steine schleppt – das kann schnell als Simulation ausgelegt werden und Grund für eine Abmahnung oder sogar Kündigung sein. Auch bei einem Kneipen- oder Kinobesuch sollte man Vorsicht walten lassen. Am besten fragt man sich, ob man das eigene Verhalten bei einem Kollegen gut heißen würde.

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5 Kommentare
von: JaggixD, am: 29.06.2009, 13:06h

sehr interessant, danke! =)

von: XuXu88, am: 4.07.2009, 18:06h

manches davon wusste ich noch gar nicht

von: Marla08, am: 29.07.2009, 10:27h

sehr informativer Artikel!!

von: MausHBS, am: 19.08.2009, 15:04h

Gut zu wissen

von: Elementarteil, am: 24.11.2009, 12:59h

ja sehr gut zu wissen! ich war erst vor kurzem krankgeschrieben und ich habe natürlich auch sofort gleich vor arbeitsbeginn bescheid gegeben :)

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