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Urlaubstage retten

Krank im Urlaub: So rettest Du ganz einfach Deine Urlaubstage

Krank im Urlaub

Sommerzeit ist Reisezeit! Doch auch in der schönsten Jahreszeit bist Du vor Viren, Bakterien und fiesen Erkrankungen nicht gefeit. Gerade in fernen Ländern ist es schnell passiert, dass Du auf einmal krank im Urlaub das Bett hüten musst. Doch was passiert eigentlich mit Deinen Urlaubstagen, wenn Du in Deinen Ferien erkrankst? Was ist zu beachten, wenn Du krank im Urlaub bist?

Ungewohntes Essen, heiße Temperaturen und viele fremde Menschen – auf Reisen in ferne Länder warten zahlreiche neue Eindrücke. Schnell wird man dann auch mal krank. Im Urlaub ist dies allerdings besonders bitter. Schließlich hat man sich nicht nur monatelang auf diese besonderen Erlebnisse gefreut, auch die so lange aufgesparten Urlaubstage sind plötzlich für die Katz – oder nicht? Was passiert mit Deinen Urlaubstagen, wenn Du krank im Urlaub bist? Verfallen diese einfach oder gibt es eine Möglichkeit, sie zu retten?

Krank im Urlaub
Krank im Urlaub zu sein, ist äußerst ärgerlich
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Sofern Du krank im Urlaub bist, gibt es neben allen Schwierigkeiten zumindest eine gute Nachricht: Deine Urlaubstage sind nicht sinnlos vergeudet. Stattdessen werden alle Tage, die Du arbeitsunfähig – und damit krank – im Urlaub verbracht hast, nicht auf Deinen Jahresurlaub angerechnet, d.h. Du darfst sie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal nutzen. Diese Regelung ist in § 9 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) verankert. Grundvoraussetzung hierfür ist jedoch, dass Du Deine Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Zeugnis – die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – belegen lässt.

Krank im Urlaub: Sofort den Chef informieren

Solltest Du wirklich einmal krank im Urlaub sein, bist Du im Ausland übrigens nicht dazu verpflichtet, Dir vor Ort einen deutschen Arzt zu suchen. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus fremden Ländern sind den deutschen gleichgestellt und besitzen dieselbe Beweiskraft. Ein Hindernis musst Du allerdings noch überwinden, um Deine verloren gegangenen Urlaubstage zu retten. Informiere umgehend Deine Krankenkasse und Deinen Arbeitgeber über Deine Erkrankung – selbst dann, wenn Du Dich noch auf Reisen befindest. Krank im Urlaub zu sein, entbindet Dich nämlich nicht von der Mitteilungspflicht im Krankheitsfall, die in § 5 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) festgelegt ist. Zu welchem Zeitpunkt Dein Arbeitgeber genau informiert werden muss, richtet sich nach den Regelungen, die in Deinem Arbeitsvertrag festgelegt sind. Spätestens am vierten Tag musst Du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aber Deinem Arbeitgeber vorlegen. Deinem Chef erst am ersten Arbeitstag nach Deinem Urlaub von Deiner Krankheit zu berichten, kann also schon zu spät sein.

Krank im Urlaub das Bett hüten zu müssen anstatt sich am Strand zu entspannen oder fremde Länder zu entdecken, gehört wohl zu den ärgerlichsten Dingen, die einem passieren können. Dank des Bundesurlaubsgesetzes gibt es jedoch zumindest eine gute Nachricht: Du kannst Deine Urlaubstage ohne großen Aufwand retten, um sie zu einem späteren Zeitpunkt in gesundem Zustand genießen zu können. Dein Urlaub soll schließlich der Erholung dienen…

Bildquelle: © Adam Holesch / iStock / Thinkstock