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Work Life Balance

Jobsharing: So kannst du dir einen Vollzeitjob teilen

Jobsharing

40 Stunden Vollzeitarbeit, Nine-to-Five-Jobs – was vor einigen Jahren in weiten Teilen der Arbeitswelt gang und gäbe war, steht heutzutage aus Sicht vieler Arbeitnehmer auf dem Prüfstand. Flexiblere Arbeitsmodelle werden aufgrund dem Wunsch nach einer besseren Work Life Balance immer beliebter. Das in Deutschland noch relativ unbekannte Jobsharing kann für viele Probleme die Lösung sein. Doch was verbirgt sich genau hinter diesem Begriff? Ist Jobsharing sogar das Modell der Zukunft? Wir zeigen dir, welche Vor- und Nachteile du bei einem geteilten Arbeitsplatz hast.

Was ist Jobsharing überhaupt?

Das Carsharing ist mittlerweile im deutschen Wortschatz angekommen, doch vom Jobsharing dürften nur die wenigsten Arbeitnehmer schon mal etwas gehört haben. Dabei ist es ein relativ simples Arbeitszeitmodell. Während sich beim Carsharing mehrere Personen ein Auto teilen, ist dies beim Jobsharing ganz ähnlich: Mehrere Arbeitnehmer – also mindestens zwei – teilen sich einen Arbeitsplatz.

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Das Produkt ist nicht mehr verfügbar. Zuletzt geprüft: 18.03.2024 18:48 Uhr

So werden nicht nur die Aufgaben, die eine Vollzeitkraft alleine bewältigen müsste, sondern oftmals auch das Gehalt oder das Büro miteinander geteilt. Dies hat zur Folge, dass die beiden Jobpartner nur selten gemeinsam am Arbeitsplatz zu finden sind. Vielmehr wäre es beispielsweise möglich, dass der eine Arbeitnehmer den Vormittag übernimmt, während der andere am Nachmittag zur Arbeit erscheint. Auch eine Aufteilung der einzelnen Wochentage ist denkbar. Auf diese Weise ist der Arbeitsplatz beim Jobsharing jederzeit wie von einer Vollzeitkraft besetzt – allerdings von unterschiedlichen Personen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für dieses Arbeitszeitmodell sind im § 13 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) festgelegt. Dort heißt es: „Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass mehrere Arbeitnehmer sich die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen (Arbeitsplatzteilung).“ Ein rechtlicher Anspruch auf eine solche Möglichkeit innerhalb des eigenen Unternehmens besteht allerdings nicht. Stattdessen liegt es in der Verantwortung des am Jobsharing interessierten Arbeitnehmers, den Arbeitgeber nach diesem Modell zu fragen.

Die Nachteile von Jobsharing

In vielen deutschen Unternehmen ist die Skepsis gegenüber dem Jobsharing groß. So befürchten viele Arbeitgeber, dass es zu Missverständnissen zwischen den beiden Jobpartnern kommen könnte, die den Arbeitsfluss behindern und zu unnötigen Pannen führen. Doch auch die höheren Sozialabgaben, die bei der Umsetzung dieses Modells mehrfach zu zahlen wären, schrecken viele Unternehmen ab. Dies sind berechtigte Ängste. Daher muss gerade die interne Kommunikation zwischen den beiden Jobpartnern stimmen, um das Jobsharing zum Erfolg zu führen. Viele Chefs behelfen sich daher durch den einfachen Trick, beide Jobpartner als ein Ganzes zu sehen und ihnen auch als Einheit Arbeitsaufträge zu erteilen, anstatt beiden unterschiedliche Aufgaben zu geben. Auf diese Weise wird die Kommunikation der beiden Jobpartner untereinander angekurbelt und Missverständnisse werden durch die geförderte Eigenverantwortung auf ein Minimum reduziert. Die höheren Sozialabgaben sind leider aktuell ein nicht weg zu diskutierender Tatbestand.

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Die Vorteile von Jobsharing

Die Mehrkosten, die das Jobsharing produziert, können unter Umständen durch mehrere Vorteile aufgewogen werden. So sichert sich der Arbeitgeber durch dieses Modell gleich mehrere Arbeitskräfte mit all ihren Talenten, Ideen und dem gesammelten Know-how. So kann es durchaus vorkommen, dass die Jobpartner im Team Probleme lösen, an denen ein einzelner Mitarbeiter gescheitert wäre. Darüber hinaus besteht theoretisch die Möglichkeit, die Arbeitszeit der Jobpartner flexibel auszugestalten und den Arbeitsplatz dadurch zu jeder Zeit besetzt zu halten. Ist ein Arbeitnehmer beispielsweise erkrankt oder im Urlaub, könnte ein anderer einspringen. Derartige Möglichkeiten der Vertretung sollten daher im Arbeitsvertrag genau geregelt werden.

Für wen eignet sich Jobsharing?

Die Gründe, die das Jobsharing für einen Arbeitnehmer interessant machen könnten, sind so vielfältig wie die Arbeitnehmer selbst. Die einzelnen Motivationen ähneln daher stark den Ursachen, die auch für eine Teilzeitarbeit sprechen. So dürfte vor allem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für viele Arbeitnehmer ein Impuls sein, es mit dem Jobsharing zu probieren. Auf diese Weise bleibt nachmittags zum Beispiel Zeit für die Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen. Doch auch die eigene berufliche Weiterbildung oder ein interessanter Zweitjob können ein Grund für das Jobsharing sein. Andere Arbeitnehmer wollen die gewonnene Freizeit hingegen nutzen, um ihren Hobbys oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachzugehen.

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Ebenso vielfältig wie die verschiedenen Motivationen sind jedoch auch die Qualitäten, die ein Arbeitnehmer mitbringen sollte, um für das Jobsharing geeignet zu sein. Insbesondere der Arbeitgeber sollte daher auf einige Persönlichkeitsmerkmale achten, bevor er einem solchen Arbeitszeitmodell zustimmt. Denn nicht jeder Arbeitnehmer kommt mit dieser Arbeitsweise zurecht. Daher sollten die Arbeitnehmer, die sich einen Arbeitsplatz teilen, vor allem äußerst kommunikativ sein, damit sie Unklarheiten und Probleme untereinander vorbehaltlos ansprechen, um Fehlentwicklungen zu vermeiden. Zudem sollten die Jobpartner ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Organisationsfähigkeit mitbringen. Zu guter Letzt sollte auch die sprichwörtliche Chemie zwischen den Beteiligten stimmen: Zwar müssen sie nicht die besten Freunde sein, doch Kollegen, die sich schon im normalen Berufsleben nicht leiden konnten, sind für ein Jobsharing denkbar ungeeignet.

Wie gelingt in Deutschland der Einstieg ins Jobsharing?

Das Magazin „Arbeit und Arbeitsrecht“ kam in einer Studie im Januar 2015 zwar zu dem Ergebnis, dass nur 15 Prozent der deutschen Unternehmen ein solches Modell anbieten, doch das Potential ist enorm. Demnach liegt die Bundesrepublik weit unter dem europaweiten Durchschnitt von etwa 25 Prozent. In Großbritannien, dem Spitzenreiter der Statistik, bietet sogar jedes zweite Unternehmen die Möglichkeit zum Jobsharing. Da das Unbehagen gegenüber dem Jobsharing in Deutschland auf Arbeitgeberseite noch weit verbreitet ist, sind Ausschreibungen auf derartige Stellen noch relativ selten. Dennoch gibt es einige Jobportale wie zum Beispiel „Flexperten“, die sich auf dieses Arbeitszeitmodell spezialisiert haben und interessierten Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine Plattform bieten, um sich auszutauschen und zueinander zu finden.

Ein gängiger Weg zum Jobsharing ist es, derartige Möglichkeiten direkt mit dem Chef und eventuell interessierten Kollegen zu besprechen. So ist ein Mitarbeiter der eigenen Abteilung, der vielleicht ebenfalls in die Teilzeit wechseln möchte, um zum Beispiel mehr Zeit für seine Familie zu haben, der richtige Ansprechpartner für ein Jobsharing. Dieser Weg ist jedenfalls meist einfacher zu beschreiten, als sich einen Jobpartner außerhalb des Unternehmens suchen zu müssen.

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Jobsharing bietet sowohl für die beteiligten Jobpartner als auch für den Arbeitgeber eine ganze Reihe an Vorteilen, die die wenigen vorhandenen Nachteile durchaus aufwiegen könnten. Notwendige Voraussetzungen für ein funktionierendes Jobsharing sind jedoch kommunikative Arbeitnehmer mit Verantwortungsbewusstsein, die zugleich gut miteinander auskommen und sich selbst als Team sehen. Dann kann das Jobsharing fraglos ein Modell für die zukünftige Arbeitswelt sein.

Bildquelle: Getty Images/Harbucks